| Differenz | Brutto (Jahr) |
Netto (Jahr) |
Netto (Monat) |
Netto-Quote |
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Ein Brutto-Netto-Rechner ist ein Online-Tool, das Ihnen zeigt, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Unser Gehaltsrechner 2026 nutzt eine schnelle Berechnungsmethode, die Ihnen innerhalb von Sekunden eine Einschätzung liefert.
Unser Lohnrechner funktioniert bidirektional und bietet damit zwei praktische Berechnungsmöglichkeiten:
Sie kennen Ihr Bruttogehalt aus Ihrem Arbeitsvertrag und möchten wissen, wie viel davon tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt? Geben Sie einfach Ihr Brutto ein und der Rechner zeigt Ihnen sofort Ihr Nettogehalt.
Perfekt für: Neue Jobangebote bewerten, aktuelles Gehalt verstehen, Gehaltserhöhung kalkulieren
Sie haben eine klare Vorstellung davon, wie viel Geld Sie monatlich benötigen oder wünschen? Geben Sie Ihr Wunsch-Nettogehalt ein und der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt Sie dafür benötigen. Das ist besonders hilfreich bei:
Darüber hinaus eignet sich unser Brutto-Netto-Rechner ideal für:
Dieser Rechner verwendet vereinfachte Berechnungsmethoden, um Ihnen schnell eine pragmatische Einschätzung zu geben. Die Berechnungen basieren auf den offiziellen Steuertabellen und Sozialversicherungssätzen für 2026 und liefern für Standardfälle realistische Ergebnisse.
Nicht berücksichtigt werden: Individuelle Freibeträge, außergewöhnliche Belastungen, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, Firmenwagen-Versteuerung und weitere Sonderfälle. Für eine detaillierte Berechnung mit allen individuellen Faktoren konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter.
Wichtig für Eltern: Der Pflegeversicherungs-Abschlag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gelten nur für Kinder unter 25 Jahren. Geben Sie daher nur kindergeldberechtigte Kinder an.
Hinweis: Dieser Rechner und die begleitenden Inhalte wurden unter Verwendung generativer KI erstellt und können trotz sorgfältiger Prüfung Fehler enthalten. Bei wichtigen finanziellen Entscheidungen empfehlen wir die Konsultation einer Fachperson.
Der große Vorteil unseres Gehaltsrechners liegt in der Geschwindigkeit und Flexibilität. Sie können in wenigen Sekunden verschiedene Szenarien durchspielen: Was wäre, wenn ich 5.000 € mehr verdiene? Wie wirkt sich ein Wechsel der Steuerklasse aus? Welches Bruttogehalt brauche ich für 2.500 € netto?
Diese schnelle Orientierung macht unseren Brutto-Netto-Rechner zum idealen Tool für die erste Einschätzung – bevor Sie bei Bedarf eine detaillierte Analyse durch Experten vornehmen lassen.
Die Berechnung Ihres Nettogehalts folgt einem klaren Schema. Von Ihrem Bruttogehalt werden verschiedene Abzüge in einer festgelegten Reihenfolge vorgenommen. Hier der Überblick:
Zunächst wird Ihr Jahresbruttogehalt ermittelt. Davon werden der Arbeitnehmerpauschbetrag und gegebenenfalls weitere Freibeträge abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Auf Basis Ihres zu versteuernden Einkommens und Ihrer Steuerklasse wird die Lohnsteuer berechnet. Deutschland verwendet ein progressives Steuersystem – je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe fällig. Seit 2021 zahlen etwa 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr.
Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, wird Kirchensteuer fällig. Diese beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer.
Parallel zu den Steuern werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Diese werden prozentual vom Bruttogehalt abgezogen, allerdings nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Bruttogehalt: 45.000 € / Jahr (3.750 € / Monat)
Abzüge (ungefähr):
Nettogehalt (ca.): 27.875 € / Jahr (2.323 € / Monat)
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung zur Veranschaulichung.
Die Lohnsteuer ist die größte Abgabe vom Bruttogehalt. Deutschland verwendet ein progressives Steuersystem, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt.
Grundfreibetrag 2026: 12.348 € – bis zu diesem Betrag bleibt Ihr Einkommen steuerfrei.
Quelle: Bundesfinanzministerium – Steuerliche Änderungen 2026
Über dem Grundfreibetrag steigt der Steuersatz progressiv an. Das bedeutet: Nicht Ihr gesamtes Einkommen wird mit dem Höchstsatz besteuert, sondern nur der Teil, der in die jeweilige Zone fällt.
Die Progressionszonen (vereinfacht):
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 gilt jedoch eine deutlich angehobene Freigrenze, sodass etwa 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr zahlen.
Freigrenze 2026: 40.700 € Lohnsteuer (für Singles) – erst oberhalb dieser Grenze wird Solidaritätszuschlag fällig.
Quelle: Bundesfinanzministerium – Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag
Zwischen Freigrenze und Höchstgrenze gibt es eine Gleitzone mit reduziertem Soli. Erst bei sehr hohen Einkommen wird der volle Soli-Satz fällig.
Die Kirchensteuer wird nur fällig, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind (katholisch, evangelisch, jüdisch, altkatholisch). Der Satz variiert je nach Bundesland:
Beispiel: Bei 1.000 € Lohnsteuer zahlen Sie in Bayern 80 € Kirchensteuer, in Nordrhein-Westfalen 90 €.
Besonderheit: Die Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar – sie mindert also Ihr zu versteuerndes Einkommen im Folgejahr.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für alle Arbeitnehmer Pflicht und sichert Ihre Altersrente.
Beitragssatz 2026: 18,6 % des Bruttogehalts (unverändert seit 2018)
Quelle: Deutsche Rentenversicherung – Änderungen 2026
Quelle: Bundesregierung – Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze? Wenn Sie mehr als 8.450 € im Monat verdienen, werden nur diese 8.450 € für die Rentenversicherung herangezogen. Der Rest ist beitragsfrei.
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Ihre medizinische Versorgung ab.
Allgemeiner Beitragssatz 2026: 14,6 % des Bruttogehalts (unverändert)
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 % (kassenabhängig)
Quelle: AOK – Sozialversicherungsbeiträge 2026
Quelle: Bundesregierung – Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Gesamtbelastung für Arbeitnehmer: 7,3 % + ca. 1,45 % (Zusatzbeitrag) = ca. 8,75 % vom Bruttogehalt
Zusatzbeitrag: Jede Krankenkasse kann einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 %, kann aber zwischen den Kassen variieren.
Die soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten.
Beitragssatz 2026: 3,6 % des Bruttogehalts (unverändert seit 2025)
Quelle: AOK – Rechengrößen 2026
Beispiel: Ein 30-jähriger Kinderloser zahlt 2,2 % (1,8 % + 0,6 % Kinderlosenzuschlag, Arbeitnehmeranteil). Eltern mit 2 Kindern zahlen ca. 1,55 % Arbeitnehmeranteil.
Die Arbeitslosenversicherung sichert Sie bei Jobverlust ab und finanziert Arbeitslosengeld I.
Beitragssatz 2026: 2,6 % des Bruttogehalts
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Sozialversicherungsrechengrößen 2026
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt einbehalten wird. Es gibt sechs Steuerklassen in Deutschland, die auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten sind.
Für wen? Singles ohne Kinder, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Personen, Verwitwete (ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners).
Grundfreibetrag 2026: 12.348 €
Quelle: Bundesfinanzministerium
Besonderheit: Steuerklasse 1 ist die am häufigsten genutzte Steuerklasse in Deutschland. Sie bietet keine besonderen Vergünstigungen, aber auch keine Nachteile.
Für wen? Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das im selben Haushalt lebt und für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
Zusätzliche Freibeträge 2026:
Vorteil: Deutlich niedrigere monatliche Lohnsteuer durch den Entlastungsbetrag. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto.
Für wen? Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn der Partner Steuerklasse 5 wählt oder kein eigenes Einkommen hat.
Freibeträge 2026: Doppelter Grundfreibetrag (24.696 €)
Vorteil: Geringste Lohnsteuerbelastung aller Steuerklassen. Ideal, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Wichtig: Steuerklasse 3 führt nur zu einer günstigeren monatlichen Vorauszahlung. Bei der Jahressteuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast für beide Partner gemeinsam berechnet.
Für wen? Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die beide arbeiten und etwa gleich viel verdienen.
Freibeträge 2026: Identisch mit Steuerklasse 1 (12.348 €)
Besonderheit: Bei Steuerklasse 4/4 wird so viel Lohnsteuer einbehalten, dass bei ähnlichen Einkommen meist keine große Nachzahlung oder Rückerstattung anfällt.
Für wen? Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn der Partner Steuerklasse 3 hat.
Nachteil: Höchste Lohnsteuerbelastung. Dafür profitiert der Partner in Steuerklasse 3 umso mehr.
Wichtig: Die Kombination 3/5 lohnt sich nur, wenn ein Partner mindestens 60 % des gemeinsamen Einkommens verdient. Bei der Steuererklärung wird alles ausgeglichen.
Für wen? Automatisch für jeden zweiten, dritten oder weiteren Job – unabhängig von der Steuerklasse des Hauptjobs.
Besonderheit: Höchste Steuerbelastung, da alle Freibeträge bereits im ersten Job berücksichtigt wurden. Der Nebenjob wird ohne Abzüge versteuert.
Freibeträge reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Hier alle wichtigen Freibeträge für 2026 mit offiziellen Quellen:
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.
2026: 12.348 € pro Person
Verheiratete: Doppelter Betrag (24.696 €) bei Zusammenveranlagung
Quelle: Bundesfinanzministerium – Steuerliche Änderungen 2026
Kindergeld 2026: 259 € pro Monat und Kind (3.108 € pro Jahr)
Kinderfreibetrag 2026: 9.756 € pro Kind (insgesamt für beide Elternteile)
Quelle: Bundesfinanzministerium
Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist. In der Regel ist bei höheren Einkommen der Kinderfreibetrag vorteilhafter.
Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Freibetrag:
Dieser Pauschbetrag deckt Werbungskosten ab (Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel etc.).
2026: 1.230 € pro Jahr (wird automatisch berücksichtigt)
Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden) sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei:
Quellen: Bundesfinanzministerium – Steuerliche Änderungen 2026
Minijobs haben besondere Regelungen:
Neue Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 € / Monat (7.236 € / Jahr)
Quelle: Deutsche Rentenversicherung – Änderungen 2026
Übergangsbereich 2026: 603,01 € bis 2.000 € pro Monat
Im Übergangsbereich gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, während volle Rentenansprüche erworben werden.
Nach der Heirat können Sie Ihre Steuerklasse wählen:
Bruttogehalt: Das ist Ihr vereinbarter Lohn vor allen Abzügen. Dieser Betrag steht in Ihrem Arbeitsvertrag.
Nettogehalt: Das ist der Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt – nach Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Unser Rechner bietet die Netto-Brutto-Berechnung: Geben Sie einfach Ihr gewünschtes Nettogehalt ein, und der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt Sie dafür benötigen.
Beispiel: Sie möchten 2.500 € netto – der Rechner zeigt Ihnen, dass Sie dafür ca. 3.800-4.000 € brutto benötigen (abhängig von Steuerklasse, Bundesland etc.).
Die Steuerklasse richtet sich nach Ihrer Lebenssituation:
Singles: Steuerklasse 1 (oder 2 wenn alleinerziehend)
Verheiratet, gleiches Einkommen: Beide Steuerklasse 4
Verheiratet, unterschiedliche Einkommen: Höherer Verdienst Steuerklasse 3, niedrigerer Steuerklasse 5
Nebenjob: Automatisch Steuerklasse 6
Pflicht zur Steuererklärung besteht bei:
• Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor
• Nebeneinkünften über 410 € pro Jahr
• Lohnersatzleistungen über 410 € (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld)
• Einkünften aus mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig
Freiwillige Abgabe lohnt sich oft: Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, können Sie durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen Steuern zurückbekommen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Verdienen Sie mehr, werden die Beiträge nur bis zu dieser Grenze berechnet – der Rest ist beitragsfrei.
2026:
• Renten- und Arbeitslosenversicherung: 101.400 € / Jahr (8.450 € / Monat)
• Kranken- und Pflegeversicherung: 69.750 € / Jahr (5.812,50 € / Monat)
Beispiel: Bei einem Monatsgehalt von 9.000 € zahlen Sie Krankenversicherung nur für 5.812,50 €. Die restlichen 3.187,50 € sind beitragsfrei.
Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für etwa 90 % der Steuerzahler abgeschafft. Es gibt nun eine hohe Freigrenze.
Freigrenze 2026: 40.700 € Lohnsteuer (für Singles)
Erst bei sehr hohen Einkommen wird der volle Soli-Satz von 5,5 % der Lohnsteuer fällig. Unser Rechner berücksichtigt diese Regelung automatisch.
Ja, der Hauptunterschied liegt bei der Kirchensteuer:
Kirchensteuer:
• Baden-Württemberg und Bayern: 8 % der Lohnsteuer
• Alle anderen Bundesländer: 9 % der Lohnsteuer
Beispiel bei 1.000 € Lohnsteuer:
• In Bayern: 80 € Kirchensteuer
• In NRW: 90 € Kirchensteuer
• Unterschied: 10 € / Monat (120 € / Jahr)
Bei Teilzeit wird das Gehalt proportional reduziert, aber die prozentualen Abzüge bleiben gleich. Interessant: Bei 50 % Teilzeit bleibt oft etwas mehr als 50 % Netto übrig.
Grund: Bei niedrigerem Einkommen greifen Freibeträge stärker und der durchschnittliche Steuersatz sinkt durch die Progression.
Nutzen Sie unseren Rechner mit der Teilzeit-Funktion, um Ihr konkretes Szenario durchzurechnen.
Alle Berechnungen in unserem Brutto-Netto-Rechner basieren auf den offiziellen Vorgaben und Rechengrößen für 2026:
Unser Brutto-Netto-Rechner 2026 bietet Ihnen eine schnelle, unkomplizierte Möglichkeit, Ihr Nettogehalt zu berechnen oder das benötigte Bruttogehalt für Ihr Wunsch-Netto zu ermitteln. Mit aktuellen Steuertabellen, allen Steuerklassen und der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten erhalten Sie innerhalb von Sekunden eine realistische Einschätzung.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für komplexe Fälle mit vielen Sonderfaktoren empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Lohnbuchhalters. Die Inhalte wurden unter Verwendung generativer KI erstellt und mit offiziellen Quellen abgeglichen.